Zwei Wochen Wartezeit für Löschung von Bewertungen zu lang
Falsche Bewertungen im Internet sind geschäftsschädigend, daher können Unternehmen ihre Löschung beantragen. Das muss jedoch zeitnah und schneller geschehen als bisher. Das LG Köln hat am 18. August klargestellt, dass zwei Wochen zu viel sind und eine Einstweilige Verfügung gegen Google erlassen. Anwalt.de