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21. November 2025 | 07:00 Uhr
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Bettensteuer hat absehbar keine Chance in Bayern

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Übernachtungssteuern landesweit zu verbieten. Die Branche sieht darin ein wichtiges Signal für faire Wettbewerbsbedingungen und eine spürbare Entlastung in wirtschaftlich angespannten Zeiten.

München Foto iStock jotily

Übernachtungssteuern sind in Bayern derzeit nicht zulässig, ein entsprechendes Urteil wird vom Dehoga begrüßt

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in einem Entscheid ein landesweites Verbot von Übernachtungssteuern bestätigt. Er hat die Klage der Städte München, Bamberg und Günzburg gegen das 2024 verhängte Verbot einer Übernachtungs- beziehungsweise Bettensteuer vollständig abgewiesen, da er darin keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit der Städte sieht. Damit bestätigt das Gericht die Linie der Staatsregierung, die Übernachtungssteuer grundsätzlich zu untersagen.

Ein Urteil, das der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern ausdrücklich begrüßt. Präsidentin Angela Inselkammer betonte in einer ersten Reaktion, eine solche Steuer hätte das Gastgewerbe einseitig belastet: "Kunden zahlen in keiner anderen Branche eine vergleichbare Abgabe." Zudem wären die Einnahmen etwa in München nicht der Branche zugutegekommen, sondern im allgemeinen Haushalt verschwunden.

Auch Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert sieht im Urteil ein wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste abgeschreckt und viele Unternehmen weiter geschwächt. Und das nach Jahren massiver Belastungen durch Pandemie, steigende Löhne, höhere Lebensmittelpreise und explodierende Energiekosten.

Die Dehoga fordert nun weitere Schritte zur Entlastung, allen voran die zum 1. Januar 2026 geplante Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen. Geppert lobt die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung und nennt darüber hinaus ein flexibleres Arbeitszeitgesetz als dringend notwendig, um Betrieben mehr Spielraum im Alltag zu geben.

Pascal Brückmann

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