Hamburger Gericht kippt Tanzverbot auf Feier in Hotel
Das Verwaltungsgericht Hamburg gab einem Eilantrag des Paares statt, das in einem Hotel am 20. August Hochzeit feiern will. Nach Auffassung der Richter geht von dem Fest, bei dem 41 von 51 Gästen geimpft sind, ein so niedriges Infektionsrisiko aus, dass das Tanzverbot nicht mehr gerechtfertigt ist. Da Geimpfte und Genesene nicht gezählt werden, gilt das Event als Feier mit bis zu zehn Personen, bei der das Tanzen erlaubt ist. NDR