Hotel verklagte Freistaat Bayern wegen befürchteten Lärms
Ein Hotelier aus Puchheim im Landkreis Fürstenfeldbruck hat den Freistaat Bayern verklagt. Das zuständige Landratsamt hatte den Umbau und die Nutzungsänderungen eines Nachbargebäudes genehmigt, weshalb der Hotelier befürchtete, dass seine Gäste durch nächtliche Anlieferungen gestört werden könnten. Bei einem Vor-Ort-Termin mit dem Gericht wurde nun vereinbart, dass das Verfahren ruhen soll und das Landratsamt die Betriebsgenehmigung so anpassen muss, dass nächtliche Anlieferungen ausgeschlossen sind. Zwischen dem Hotelier und dem Eigentümer des Nachbargebäudes gibt es "enge Familienbande". Merkur