Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist Teil des Wachstumschancengesetzes und soll Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und die Digitalisierung im Bereich der Rechnungsstellung vorantreiben. Zwischen 2025 und 2027 gibt es gesetzliche Übergangsregelungen. Diese gelten jedoch nur für die Ausstellung einer E-Rechnung, wohingegen der Empfang ab 1. Januar möglich sein muss.
Für Unternehmen bedeutet die E-Rechnungs-Pflicht, dass sie ihre internen Prozesse anpassen und möglicherweise in neue Systeme investieren müssen, um die Anforderungen der E-Rechnungspflicht zu erfüllen. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
