Arbeitgeber kann einheitliche Berufskleidung anordnen
Laut Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber bestimmen, wie sein Unternehmen nach außen in Erscheinung treten soll. Hierzu zählt auch die Berufskleidung. In der Praxis ist es sinnvoll, die Corporate-Design-konforme Kleidung mit den Beschäftigten und der Arbeitnehmervertretung abzustimmen. Das erhöht die Akzeptanz. Gastgewerbe Magazin