Auf was man bei Saisonarbeitskräften achten sollte
Mini-Jobber bekommen ihren Verdienst in der Regel brutto gleich netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber zahlt 30 Prozent pauschale Abgaben, was diese Beschäftigte teurer macht als regulär sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn sie auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird, also nicht dazu dient, den Lebensunterhalt zu sichern. Für alle Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro je Stunde. Tophotel