Beim Probearbeiten lauern Fallstricke
Das Probearbeiten ist im Gastgewerbe üblich. Beim sogenannten Einfühlungsverhältnis geht es ums Kennenlernen. Es gibt keine Weisungs- und Arbeitspflicht, aber auch keinen Vergütungsanspruch. Leistet der Bewerber hingegen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit, wird ein Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Vergütung begründet. Hogapage