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29. Juni 2026 | 17:49 Uhr
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Beim Probearbeiten lauern Fallstricke

Das Probearbeiten ist im Gastgewerbe üblich. Beim sogenannten Einfühlungsverhältnis geht es ums Kennenlernen. Es gibt keine Weisungs- und Arbeitspflicht, aber auch keinen Vergütungsanspruch. Leistet der Bewerber hingegen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit, wird ein Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Vergütung begründet. Hogapage

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