Deadline für November- und Dezemberhilfe

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Betriebe, die von Schließungen wegen der Corona-Pandemie ab dem 2. November betroffen sind, können für die Monate November und Dezember einen einmaligen Zuschuss in Höhe bis zu 75 Prozent des Umsatzes in den Vorjahresmonaten bekommen. Die Antragsfrist endet am 30. April. Bis Ende Juni können dann nur noch Änderungsanträge gestellt werden. AHGZ