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11. Februar 2020 | 07:00 Uhr
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Die Neuregelung der Arbeitszeiterfassung kommt

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Allerdings ist unklar, wann das der Fall sein wird, da das Urteil des EuGH erst noch durch den Bundestag in Gesetzesform zu gießen ist. Künftig müssen die abgeleistete Arbeitszeit, Urlaubstage, Fehltage und Überstunden festgehalten werden. Auch wenn ein Mitarbeiter von zuhause arbeitet, ist dies zu erfassen. Das bedeutet nicht zwangsweise die Einführung von Stempeluhren für alle. Die Dokumentation der individuellen Arbeitszeit kann auch durch die Mitarbeiter erfolgen. Hogapage

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