Diese Regeln gelten für die Vier-Tage-Woche
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Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass die Arbeitszeit an Werktagen nicht länger als acht Stunden sein darf. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass eine Vier-Tage-Woche mit je zehn Stunden täglich möglich ist, wenn kein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung entgegensteht. AHGZ