Geänderte EU-Regeln für Honig, Marmelade und Fruchtsäfte
Seit dem 14. Juni gelten neue EU-Vorgaben für Honig, Konfitüre, Marmelade und Fruchtsäfte, mit dem Ziel, den Zuckergehalt zu reduzieren und die Herkunft transparenter zu machen. Was für die Betriebe im Detail zu beachten ist, hat der Dehoga in seinem 13-seitigen Leitfaden zusammengefasst. Er ist für Dehoga-Mitglieder kostenlos, alle anderen müssen 24,90 Euro zahlen. Gastgewerbe-Magazin