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26. August 2025 | 17:24 Uhr
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Gefährdungsbeurteilung kann online erfolgen

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ermöglicht es jetzt Mitgliedsbetrieben diese online durchzuführen.

Gefahr Gefährdungsbeurteilung Foto iStock champpixs

Die Gefährungsbeurteilung kann jetzt online erfolgen

Die digitale Gefährdungsbeurteilung richtet sich an Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Der Zugang erfolgt über das BGN-Extranet. Ein branchenspezifischer Musterkatalog, der sich individuell anpassen lässt, führt Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung.

Nur die zutreffenden Teile müssen bearbeitet werden

Durch den modularen Aufbau müssen nur die für den jeweiligen Betrieb relevanten Abschnitte bearbeitet werden. Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen können direkt den zuständigen Beschäftigten zugewiesen werden. Die Anwendung kann gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder externen Dienstleistern genutzt werden und wird regelmäßig aktualisiert. Neben der digitalen Dokumentation ist auch ein PDF-Export möglich.

Zugang zum BGN-Extranet

Voraussetzung für die Nutzung ist ein Zugang zum kennwortgeschützten BGN-Extranet. Mitgliedsbetriebe mit bestehendem Zugang erhalten automatisch Zugriff auf die neue Funktion. Noch nicht registrierte Betriebe können den Zugang online beantragen.

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