Gericht erlaubt fensterlose Hotelzimmer
Einem Cityhostel in Hannover wurde in der Berufung vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts das Recht zugesprochen, ein Hotel mit fensterlosen Zimmern zu betreiben. Die höchstzulässige Dauer des Aufenthalts in diesen Zimmern beträgt allerdings drei Übernachtungen. Hogapage