Impfstatus-Abfrage der Mitarbeiter bleibt tabu
Ohne eine Corona-Impfpflicht bleibt es die Privatangelegenheit eines Arbeitnehmers, ob er sich impfen lässt oder nicht. Aus diesem Grund fehlt die rechtliche Erforderlichkeit der Impfstatus-Abfrage. Zudem fällt die Impfinformation als Gesundheitsdatum zu den schützenswerten personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung nach der DSGVO grundsätzlich untersagt und nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen erlaubt ist. Gastgewerbe Magazin