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4. September 2019 | 07:00 Uhr
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Kassensicherungsverordnung gilt ab 1. Januar

Für Gastronomen und Hoteliers ist eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ihrer Kassen dann zwingend erforderlich. Diese soll dafür sorgen, dass aufgezeichnete Daten vollständig und richtig übergeben werden. Sie kann sowohl als Gerät als auch cloudbasiert erfolgen. AHGZ

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