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11. Februar 2022 | 19:43 Uhr
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Keine Nachgewährung von Urlaub bei Corona-Quarantäne

Auch wenn die Erholung im Urlaub durch eine behördlich angeordnete Corona-Quarantäne beeinträchtigt sein kann, rechtfertigt das keine Nachgewährung der Urlaubstage. Können Arbeitnehmer keine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vorlegen, gilt der Urlaub als genommen, hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden. Anwalt