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4. September 2019 | 07:00 Uhr
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Klare Regeln für Probetag und Probezeit

Der Test-Arbeitstag wird nicht vergütet, da es sich noch nicht um ein ordentliches Arbeitsverhältnis handelt. Eine Probezeit dagegen schon, sie dauert zwischen drei und sechs Monaten und die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Pro Monat kann der Mitarbeiter ein Zwölftel des Jahresurlaubs nehmen. Ist er in den ersten vier Wochen krank, bekommt er in der Zeit kein Entgelt. Gastgewerbe Magazin

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