Mitarbeiter dürfen in Sportschuhen arbeiten:
Mitarbeiter dürfen in Sportschuhen arbeiten: Eine Kellnerin erschien entgegen der Anweisung ihres Chefs in Sportschuhen zum Dienst und rutschte auf glattem Boden aus. Das Unternehmen verweigerte wegen des ausgesprochenen Sneaker-Verbots die Lohnfortzahlung, unterlag aber vor dem Landesarbeitsgericht NRW in Köln. ahgz.de