Tägliche News für die Hotellerie

20. November 2013 | 11:29 Uhr
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Mailen

Mitarbeiter dürfen in Sportschuhen arbeiten:

Mitarbeiter dürfen in Sportschuhen arbeiten: Eine Kellnerin erschien entgegen der Anweisung ihres Chefs in Sportschuhen zum Dienst und rutschte auf glattem Boden aus. Das Unternehmen verweigerte wegen des ausgesprochenen Sneaker-Verbots die Lohnfortzahlung, unterlag aber vor dem Landesarbeitsgericht NRW in Köln. ahgz.de

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