Mitarbeiterbindung durch steuerfreies Urlaubsgeld
Firmen dürfen ihren Arbeitnehmern eine Erholungsbeihilfe von 156 Euro jährlich plus weitere Zuschüsse für Ehepartner und Kinder auszahlen. Bei einer vierköpfigen Familie kommen so 364 Euro zusammen, die steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Der Verwendungszweck Erholung muss allerdings belegt werden und die Zahlung somit in zeitlichem Zusammenhang mit dem Urlaub stehen. AHGZ