Mitarbeiterverpflegung ist steuerpflichtig
Das gilt, wenn sie kostenlos oder vergünstigt erfolgt. Dann gilt die Verpflegung als Arbeitslohn und muss versteuert werden. Als sogenannte Sachbezugswerte wurden für 2019 für ein Frühstück 1,77 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro festgelegt. Voraussetzung ist, dass die Belegschaftsmahlzeiten gesondert zubereitet werden. Tophotel