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26. Januar 2021 | 07:00 Uhr
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Neue Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz

Die Bundesregierung hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die ab morgen zunächst bis zum 15. März gilt. Demnach muss Beschäftigten nicht nur die Arbeit im Homeoffice angeboten werden, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Auch im Büro gelten zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung.

Corona-Virus Animation Foto iStock Bertrand Blay.jpg

Die neue Verordnung setzt auf Homeoffice, Masken und Abstand

In Büros, die von mehreren Mitarbeitern gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren und in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden, heißt es in der Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.

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