"Notfallkoffer" enthält Regelungen für akute Krisen
Sollte der Chef plötzlich ausfallen, muss er vorher sicherstellen, dass ein Betrieb ordnungsgemäß weiterlaufen kann. Etwa mit einem "Notfallkoffer" mit allen wichtigen Dokumenten sowie einer Liste mit Kontakten. Unternehmer sollten rechtzeitig mit Steuerberater, Anwalt und Prokurist über eine solche Maßnahme sprechen. Gastgewerbe Magazin