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2. Oktober 2019 | 07:00 Uhr
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Tischreservierungen fallen unter das Datenschutzgesetz

Ab sofort muss für Tischreservierungen über das Internet laut DSGVO zuvor eine Datennutzungs-Einwilligung abgegeben werden. Ohne diese dürfen keine E-Mails an den Gast geschrieben werden, geschweige denn Daten über Allergien oder Ähnliches vermerkt werden. Und nicht nur das: Der persönliche Name einer Person darf nicht einmal auf dem Tisch-Reservierungskärtchen stehen. Firmennamen, Zahlen und Pseudonyme sind erlaubt. Gastgewerbe Magazin 

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