Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilliger Schließung
Wenn die zu erwartenden Umsatzerlöse die variablen Kosten voraussichtlich nicht decken werden oder eine vergleichbare Unwirtschaftlichkeit bestehe, können Betriebe freiwillig schließen und dennoch Leistungen aus der Überbrückungshilfe III Plus erhalten, berichtet die AHGZ aus einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums. Die Betriebe müssen dafür entsprechende Nachweise vorlegen. AHGZ