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21. August 2015 | 15:18 Uhr
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Vorsicht bei Pachtverträgen mit Wohnungseigentümergemeinsc

Vorsicht bei Pachtverträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Eine WEG hat nicht automatisch alle für die Verpachtung notwendigen Rechte und Pflichten, wie beispielsweise eine GmbH. Daher muss bereits auf der ersten Seite des Vertrags darauf geachtet werden, dass die Parteien richtig bezeichnet werden. Verpächter ist in der Regel nicht die WEG, sondern die Verpächtergemeinschaft (GbR). Top Hotel

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