Vorsicht bei Werbung mit Hotelsternen
Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied, dass die Werbung eines Hotels mit Hotelsternen irreführend war und gegen Wettbewerbsrecht verstieß, weil die Zertifizierung der Sterne für dieses Hotel abgelaufen war. Der Rechtsanwalt Jonas Kahl weist darauf hin, dass man deutlich machen müsse, welche Organisation die Sterne verliehen habe, damit es keine Verwechslungen gäbe. Er rät, die Werbung mit Hotelsternen vorher mit der Organisation abzustimmen. Tophotel