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3. November 2022 | 20:03 Uhr
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Vorsicht mit Werbeversprechen

Seit Mai sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen einen Schadensersatzanspruch für Verbraucher vor. Das betrifft beispielsweise falsche Angaben zur Zimmerausstattung oder Zimmerverfügbarkeit und vieles mehr. Ein erhöhtes Prozessrisiko für Hoteliers sieht der Rechtsanwalt Jonas Kahl insbesondere durch auf diese Schadenersatzansprüche spezialisierten Rechtsdienstleister und die im nächsten Jahr mögliche Verbandsklage. Tophotel

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