Wann Unternehmen E-Mails ihrer Mitarbeiter lesen dürfen
Wenn Beschäftigte im Urlaub sind oder sich krank melden, kann es in Unternehmen häufig zu Problemen kommen, weil es keinen Zugriff auf die beruflichen E-Mails des Mitarbeiters gibt. Das jedoch muss betrieblich klar geregelt werden, weil das Thema mit rechtlichen Hürden verbunden ist. So ist das Mitlesen von E-Mails generell zum Schutz von Daten und Persönlichkeitsrechten untersagt, gilt aber etwa als zulässig, wenn ein dienstlicher Anlass besteht. Dafür muss jedoch eine private Nutzung des E-Mail-Kontos ausgeschlossen sein. Ihr Arbeitsrecht