Was bei Absage von Veranstaltungen zu beachten ist
Wenn ein Vertrag zur Durchführung einer Veranstaltung geschlossen wurde, sind beide Vertragspartner daran gebunden und können sich nicht davon lösen. Sagt der Veranstalter der Location ab, muss er die vereinbarte Raummiete zahlen. Ersparte Aufwendungen, wie etwa Catering müssen jedoch angerechnet werden. Sagt die Location dem Veranstalter ab, stehen diesem entgangener Gewinn oder die Kosten für eine neue Veranstaltungs-Location zu. Tophotel