Tägliche News für die Hotellerie

10. Februar 2022 | 18:10 Uhr
Teilen
Mailen

Was bei der Mietminderung wegen Corona zu beachten ist

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Mietanpassung wegen behördlicher Schließung zulässig ist. Für die Höhe der Minderung müssen die Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden. Hierzu zählen die Maßnahmen, die der Mieter ergriffen hat, um seinen drohenden Verlust zu mindern aber auch die Interessen des Vermieters. Damit es nicht zu einer unzulässigen Überkompensation kommt, sind die staatlichen Unterstützungsleistungen in Ansatz zu bringen. Darlehen zählen hier nicht dazu. Gastgewerbe Magazin

Anzeige