Wem gehört das Trinkgeld?

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"Das darf der Arbeitgeber natürlich nicht behalten", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jürgen Markowski. Es handelt sich dabei um eine Zuwendung eines Dritten, ohne dass eine bestimmte Leistung dafür erbracht wurde. Diese Regelung sei auch in der Gewerbeordnung festgeschrieben, so Markowski weiter. Hogapage