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4. November 2022 | 21:38 Uhr
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Whistleblowing-Meldestelle wird für viele Firmen zur Pflicht

Voraussichtlich im Januar tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab 250 Mitarbeitern eine interne Meldestelle einzurichten, an die sich Arbeitnehmer wenden können, wenn sie Hinweise auf rechtliche Verstöße im Unternehmen haben. Ab Dezember 2023 gilt die Anforderung bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Wenn die Meldestelle nicht installiert wird, droht ein Bußgeld bis 20.000 Euro. Fundscene

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