Worauf Hoteliers bei Alexa, Siri &Co. achten sollten
Zum einen muss das smarte Gerät standardmäßig ausgeschaltet sein, der Gast kann es aktivieren. Beim Check-in sollte ein Informationsblatt zur Datenverarbeitung ausgehändigt werden, gefolgt von einer Zustimmung des Gastes zu den Nutzungsregeln. Das sind nur zwei Tipps, die einen Rechtsanwalt im Auftrag des IHA zum Gebrauch von digitalen Sprachassistenten in Hotelzimmern gibt. Hotellerie