Ab 1. Januar 2026 steigt die Verdienstgrenze bei Minijobs von derzeit 556 auf 603 Euro, ein Jahr später dann auf 633 Euro. Der Wert ist an den Mindestlohn pro Stunde gekoppelt, der ab Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 2027 auf 14,60 Euro angehoben wird. Daher bleibt die maximale Zahl der Arbeitsstunden gleich.