Verdienstgrenze bei Minijobs steigt bis 2027 auf 633 Euro
Ab 1. Januar 2026 steigt die Verdienstgrenze bei Minijobs von derzeit 556 auf 603 Euro, ein Jahr später dann auf 633 Euro. Der Wert ist an den Mindestlohn pro Stunde gekoppelt, der ab Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 2027 auf 14,60 Euro angehoben wird. Daher bleibt die maximale Zahl der Arbeitsstunden gleich.
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Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum Jahreswechsel an
Die Anhebung erfolgt, weil die Verdienstgrenze direkt an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden ist. Steigt der Mindestlohn, wird auch die zulässige Höchstgrenze für Minijobs automatisch nach oben angepasst. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervor, wie die Tagesschau meldet.
Von der höheren Grenze profitieren besonders Studierende, Rentner und Beschäftigte, die flexibel dazuverdienen möchten, ohne sämtliche Steuern und Sozialbeiträge entrichten zu müssen. Aber auch Arbeitssegmente wie die Gastronomie und Hotellerie können gewinnen. Fast sieben Millionen geringfügig Beschäftigte werden insgesamt davon profitieren, heißt es.