Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der deutschen Beihilfen für Condor nach der Thomas Cook-Pleite durch die EU-Kommission für nichtig erklärt, da ein förmliches Prüfverfahren hätte eingeleitet werden müssen. Trotz der Aufhebung der EU-Genehmigung muss Condor das Geld nicht sofort zurückzahlen – gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.