Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ermöglicht es jetzt Mitgliedsbetrieben diese online durchzuführen.