Neue Runde in der Auseinandersetzung um die umstrittene Rabattpraxis von Booking.com. Der Bundesgerichtshof hat eine erneute Revision gegen das Urteil des OLG Schleswig zugelassen. Damit wird sich das höchste deutsche Zivilgericht bald mit der Frage befassen, welche Rabattstrategien Buchungsportale wie Booking.com anwenden dürfen.