Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen werden stärker berücksichtigt, die monatliche Höchstgrenze für die Überbrückungshilfe steigt auf 1,5 Millionen Euro. Der Förderzeitraum gilt auch rückwirkend für November und Dezember 2020 und die Insolvenzantragspflicht bleibt bis Ende April ausgesetzt.