Nachdem das Amtsgericht Rostock dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zugestimmt hat, weist Arcona darauf hin, dass der Geschäftsbetrieb zwar unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin steht, aber weiterhin von der bisherigen Geschäftsleitung erfolgt.