Baden-Württemberg führt strengere Coronaregeln ein
Ab dem 13. September tritt eine neue Coronaverordnung in Kraft, die in drei Warnstufen gestaffelt – je nach Hospitalisierung und Belegung von Intensivbetten – Einschränkungen für Ungeimpfte vorsieht. Aus Warnstufe 1 folgt eine PCR-Testpflicht für bestimmte Bereiche. Ab Stufe 2 gilt in Baden-Württemberg eine harte 2G-Regel, die das Gastgewerbe direkt betrifft. Denn Hotels und Restaurants dürfen dann nur noch Geimpfte und Genesene empfangen. Stimme