Berufsgenossenschaft bietet weiterhin Corona-Hilfe an
Seit 25. Mai gelten die Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung und die Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregel nicht mehr. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe weist darauf hin, dass dies Arbeitgeber nicht von der grundsätzlichen Pflicht entbinde, Ansteckungsrisiken im Arbeitsschutz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die BGN berät dahingehend weiterhin ihre Mitglieder und bietet Handlungshilfen auf ihrer Website an. BGN