Charta soll Service-Apartments von Wohnkonzepten abgrenzen
Die Serviced-Apartment-Branche in Deutschland hat eine neue "Charta der Apartmentkonzepte" eingeführt, um Missverständnissen entgegenzuwirken und sich klar von klassischen Wohnkonzepten abzugrenzen. Die Initiative will dem Vorwurf entgegenwirken, dass Serviced Apartments dem normalen Mietermarkt Wohnraum entziehen.
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Um dies zu vermeiden und den besonderen Charakter ihrer Angebote hervorzuheben, haben rund 50 Akteure der Branche, darunter Betreiber, Investoren und Institutionen, die neue Charta bereits formell akzeptiert.
Anett Gregorius, Gründerin von Apartmentservice, erklärt, dass die Charta darauf abzielt, das Segment als eigenständige Assetklasse zu etablieren, die sich baunutzungsrechtlich vom klassischen Wohnen unterscheidet. Serviced Apartments werden in der neuen Charta klar als Teil des Beherbergungssegments definiert und gelten damit als gewerbliche Konzepte. Die Charta unterscheidet zwischen Serviced Apartmenthäusern, Aparthotels und Co-Living-Modellen, die alle temporären Wohnbedarf decken, ohne in den traditionellen Wohnungsmarkt einzugreifen.
Eine Küche ist immer mit dabei
Die Begrifflichkeit der Sandwich-Position zwischen Hotel und Wohnen werde wegen ihrer Missverständlichkeit aufgegeben, so die Akteure weiter. "Wir sprechen von Apartments als Unterbringungsangebote mit Serviced Apartments im gewerblichen Bereich und Living Apartments im wohnwirtschaftlichen Bereich. Alle Apartmentkonzepte richten sich an Menschen, die für eine begrenzte Zeit ein Unterbringungsangebot benötigen und hier nicht auf dem traditionellen Wohnungsmarkt suchen und fündig werden“, stellt Gregorius klar. "Sie bieten damit vor allem auch in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten Lösungsmöglichkeiten."
Serviced Apartments mit den beiden Betriebsmodellen Serviced Apartmenthaus und Aparthotel unterschieden sich in den Apartmentgrößen, dem Servicegrad sowie in der Art und des Umfangs der Gemeinschaftsflächen, heißt es. Immer verfügten Serviced Apartments über eine Küche als Hauptunterschied zu Hotelzimmern. Zudem zählt die Charta als gewachsenes drittes gewerbliches Konzept die Betriebsform Co-Living, wenn sie im Rahmen eines Beherbergungsvertrags agiert.
Durch die neue Charta soll das Marktwachstum des Segments unterstützt werden, indem sie künftig als Grundlage für Projektentwicklungen, Finanzierungen und Genehmigungsprozesse genutzt wird.
Pascal Brückmann