2021 sei für die Berechnung der Unterstützungsleistungen schlichtweg das falsche Bezugsjahr. Hartges führt aus: Ein mittelständisches Hotel mit mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch war 2021 wegen des Lockdowns fünf Monate geschlossen und hat entsprechend weniger verbraucht. Folge: Es bekommt 2023 weniger Gas zum staatlich subventionierten Preis. "Hier werden Betriebe doppelt bestraft. Der Regierung ist das Problem seit Wochen bekannt, jetzt muss es gelöst werden."
