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6. November 2020 | 07:00 Uhr
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Details zur November-Entschädigung stehen

Die Zuschüsse pro Woche der Schließung betragen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019, so der Dehoga. Die November-Hilfe sehe Beihilfen bis zu einer Million Euro vor. "Das sind gute und mutmachende Nachrichten für unsere notleidenden Betriebe“, sagt Verbandspräsident Guido Zöllick (Foto).

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Dehoga-Präsident Guido Zöllick begrüßt die Details zu den November-Hilfen

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Für Hotels, die weiter Geschäftsreisende beherbergen, werden diese Umsätze auf die Umsatzerstattung nicht angerechnet, wenn sie weniger als 25 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen. Junge Unternehmen können die Umsätze aus dem Oktober 2020 oder den monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung als Maßstab ansetzen. Bei Restaurants ist die Erstattung auf Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit wird der Außer-Haus-Verkauf mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet, erläutert der Dehoga.

Zöllick begrüßt, dass die Politik mit den November-Hilfen ihre Zusage für eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle eingehalten habe. Als „gerecht und konsequent“ wertet er, dass auch große Unternehmen über die November-Hilfe Plus wirksame Unterstützung erfahren. Es bedürfe nun noch dringend notwendiger Präzisierungen und der Beantwortung zahlreicher wichtiger Praxisfragen, die der Dehoga beim Wirtschafts- und Finanzministerium eingereicht habe.

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