Die Coronaregeln der Bundesländer fürs Gastgewerbe
Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren
Für Geschäftsreisende, die in Hotels übernachten, gilt meistens noch die 3G-, sonst die 2G-Regelung. Letztere ist in den meisten Ländern für Restaurants gültig. Clubs und Bars unterliegen oft den 2G-Plus-Bestimmungen oder sind, wie etwa in Bayern, geschlossen. Einen Überblick gibt die interaktive Karte der AHGZ.