Die Coronaregeln der Bundesländer fürs Gastgewerbe
Für Geschäftsreisende, die in Hotels übernachten, gilt meistens noch die 3G-, sonst die 2G-Regelung. Letztere ist in den meisten Ländern für Restaurants gültig. Clubs und Bars unterliegen oft den 2G-Plus-Bestimmungen oder sind, wie etwa in Bayern, geschlossen. Einen Überblick gibt die interaktive Karte der AHGZ.