Hamburg erlaubt Gastgewerbe 2G-Angebote
Ab dem 28. August können in Hamburg Publikumseinrichtungen, wie Restaurants oder Theater, ihre Leistungen nur Geimpften oder Genesenen anbieten. Im Gegenzug entfallen Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot und Vorgaben zu Sitzplätzen und zur Tischanordnung. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können die nächsten sechs Wochen auch ungeimpft 2G-Angebote wahrnehmen. NDR