Hotelier klagt gegen Sachsens Corona-Notfallverordnung
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Seit dem 22. November dürfen Hotels in Sachsen keine Touristen mehr beherbergen. Das Hotel am Bühl rechnet deswegen mit einem Umsatzausfall von 600.000 Euro bis Jahresende und klagt gegen die sächsische Corona-Notfallverordnung. Der Dehoga Sachsen unterstützt das Verfahren mit der Begründung, dass die Verordnung die Geschäftssituation verzerre und Hotels nicht für die Infektionslage verantwortlich seien. Zeit