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14. August 2026 | 17:43 Uhr
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Insolvenzverfahren bei 12.18 Investment Management

Die 12.18. Investment Management GmbH hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Nach Unternehmensangaben betrifft der Schritt ausschließlich die Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaft und nicht die operativen Unternehmen der Gruppe. Für die Hotellerie richtet sich der Blick nun auf mögliche Folgen für Hotelbeteiligungen und Projekte.

12.18. Kö-Bogen 12.18.-Unternehmenssitz Foto 12.18.

Das ist der Unternehmenssitz von 12.18 am Düsseldorfer Kö-Bogen

Die 12.18. Investment Management GmbH hat beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Rechtsanwalt Jens Schmidt zum vorläufigen Sachwalter. Geschäftsführer Uwe Drangmeister bleibt im Amt und wird im Verfahren von der Kanzlei Kebekus Partner begleitet.

Nach Angaben des Unternehmens betrifft das Verfahren ausschließlich die Investment Management GmbH. Die Gesellschaft beschäftigt fünf Mitarbeiter und ist für Beteiligungs- und Finanzierungsstrukturen zuständig. Die weiteren Unternehmen der 12.18.-Gruppe seien rechtlich eigenständig und nicht Gegenstand des Verfahrens.

Die Hotelbetriebe sind nicht berührt und laufen weiter

Für die Hotellerie ist diese Unterscheidung von besonderer Bedeutung. Nach Unternehmensangaben sind die operativen Gesellschaften von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Der Geschäftsbetrieb soll unverändert fortgeführt werden. Auch für Gäste, Kunden und Geschäftspartner sollen sich keine Änderungen ergeben.

Die Gruppe ist über Beteiligungen und Projekte in den Bereichen Hotellerie, Hospitality, Immobilien und Projektentwicklung aktiv. Zu den Standorten zählen unter anderem Ibiza, Sardinien, Sylt, Teneriffa und Roxburghe.

Fehlende Liquidität als Auslöser für die Krise

Als Grund für den Insolvenzantrag nennt die Gesellschaft ein schwieriges Marktumfeld. Nach eigenen Angaben konnten notwendige Liquiditätszuflüsse nicht rechtzeitig durch geplante Teilverkäufe erzielt werden. Deshalb sei die Finanzierung des bisherigen Geschäftsbetriebs nicht mehr sichergestellt gewesen.

Im Rahmen der Eigenverwaltung sollen nun Beteiligungen, Finanzierungsstrukturen und strategische Optionen überprüft werden. Ziel ist es nach Angaben des Unternehmens, bestehende Werte zu erhalten und die Unternehmensstruktur neu zu ordnen.

Die Folgen für die Hotelbeteiligungen sind noch offen

Welche Auswirkungen das Verfahren auf einzelne Hotelbeteiligungen haben wird, ist derzeit unklar. Das Unternehmen macht hierzu keine konkreten Angaben. Allerdings steht die Prüfung des Beteiligungsportfolios ausdrücklich im Mittelpunkt des Verfahrens.

Für die Hotellerie könnte dies relevant werden. Je nach Ergebnis der Sanierung sind Veränderungen bei Eigentums- oder Finanzierungsstrukturen denkbar. Auch Anpassungen innerhalb des Portfolios oder der Verkauf einzelner Beteiligungen können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

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